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AKTARIO · DSGVO-KONFORM · SERVER IN DEUTSCHLAND

Erst die Zahlen ordnen,
dann entscheiden.

Sie erfassen Ihre Einnahmen, Ausgaben und Gläubiger selbst in meinem Portal. Ich sichte und ordne sie kaufmännisch zu einer Übersicht, mit der Sie ins Gespräch gehen: privat mit Ihrem Anwalt, betrieblich mit Bank oder Kammer. Fester Preis vorab, kein Abo.

Seit 2002 im wirtschafts- und insolvenznahen Umfeld Rechtswirt (FSH), kein Rechtsanwalt Fester Endpreis vorab, keine Nachforderung Ihre Daten auf Servern in Deutschland
Zwei Wege

Was passt zu Ihrer Lage?

Die Aufbereitung ist dieselbe, die Unterlagen und der Preis unterscheiden sich.

Klare Rollen

Sie bleiben der Handelnde

Sie erteilen mir keine Vollmacht, und es entsteht kein Mandat. Was das im Ablauf bedeutet:

Das mache ich
  • Ihre selbst erfassten Zahlen kaufmännisch durchsehen: auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und richtige Rechnung
  • Gläubiger- und Forderungsübersicht erstellen
  • Budget- und Belastungsdarstellung erstellen
  • Ihnen die Unterlagen so aufbereiten, dass Sie damit weiterarbeiten können
Das machen Sie selbst
  • Ihre Zahlen und Gläubiger im Portal eintragen
  • Ihre Schreiben an die Gläubiger selbst verfassen und im eigenen Namen versenden
  • Den außergerichtlichen Einigungsversuch eigenverantwortlich führen
  • Entscheiden, wie es weitergeht
Das macht eine befugte Stelle
  • Jede rechtliche Bewertung Ihrer Forderungen
  • Verhandlungen und Einigungen mit Gläubigern
  • Die persönliche Beratung und die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Sprechen Sie diese Stelle an, bevor Sie den Einigungsversuch beginnen
  • Die Vertretung im Verfahren

Wichtig zur Bescheinigung. Sie dürfen den außergerichtlichen Einigungsversuch selbst führen: Es gibt keinen Anwaltszwang, und in eigener Sache handeln Sie nie unbefugt. Stellen Sie später als Privatperson einen Verbraucherinsolvenzantrag (§ 304 InsO), verlangt das Gesetz allerdings eine Bescheinigung, die eine geeignete Person oder Stelle auf der Grundlage persönlicher Beratung und eingehender Prüfung Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse ausstellt (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Der Einigungsversuch darf dabei nicht länger als sechs Monate zurückliegen; der Plan ist beizufügen und die Gründe des Scheiterns sind darzulegen. Das Gesetz verlangt die persönliche Beratung ausdrücklich; sie gehört zur bescheinigenden Person oder Stelle, nicht zu mir. Meine kaufmännische Aufbereitung ersetzt sie nicht. Klären Sie deshalb vor dem ersten Gläubigerschreiben, wer Sie berät und bescheinigt.

Und wenn Sie bei mir falsch sind, sage ich es Ihnen. Brauchen Sie eine persönliche Beratung mit anschließender Bescheinigung, dann gehört Ihr Weg zu einer geeigneten Person oder Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, nicht zu mir. Welche Stellen das in Ihrem Bundesland sind und zu welchen Bedingungen sie arbeiten, erfahren Sie dort selbst. Sind Sie unsicher, ob mein Angebot zu Ihrer Lage passt, bestellen Sie nicht, sondern rufen Sie vorher an.

So einfach geht’s

In drei Schritten zur Übersicht

Zugang & selbst erfassen Sie tragen Ihre Zahlen und Gläubiger Schritt für Schritt digital ein, mit Erklärung an jeder Stelle.
Automatisch berechnet Der pfändbare Betrag wird rechnerisch nach der aktuellen § 850c-Tabelle ermittelt (unverbindlich), Ihr Budget klar dargestellt.
Ihre Übersicht erhalten Sie bekommen eine geordnete Gläubiger- und Budget-Darstellung als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Anwalt.
Was AKTARIO kann

Alles an einem Ort, sicher und papierlos

Geführte SelbsterfassungZahlen Schritt für Schritt selbst eintragen, ohne Aktenordner, von überall.
§ 850c automatischDer pfändbare Betrag wird rechnerisch nach der aktuellen Tabelle ermittelt, unverbindlich.
Gläubiger & UnterlagenÜbersicht, Dokumenten-Ablage und Fortschritt an einem Ort.
Sicher & DSGVO-konformVerschlüsselte Übertragung und Speicherung, Server in Deutschland.
Server in Deutschland Verschlüsselt DSGVO-konform David Loebert · Erfahrung seit 2002
Wer was macht: Mit AKTARIO bereiten Sie Ihre Daten selbst auf und erstellen die benötigten Unterlagen selbst: Übersichten, den amtlichen Antrag und einen Planentwurf. Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen Sie eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch. Ich erbringe keine Rechtsberatung und keine Vertretung. Die rechtliche Prüfung und die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfolgen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder anerkannte Stellen Ihrer Wahl. Verbraucherinnen und Verbraucher werden nicht individuell zu rechtlichen Fragen beraten; auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu einem kooperierenden Rechtsanwalt in freier Anwaltswahl. AKTARIO nimmt keine rechtliche Bewertung Ihrer Forderungen vor und ersetzt keine Beratung durch Rechtsanwälte oder anerkannte Beratungsstellen.
Kurzes Gespräch vereinbaren Rund 30 Minuten, telefonisch oder per Video. Kostenlos, unverbindlich, und es kommt dadurch kein Vertrag zustande. Lieber schreiben? info@aktario.de