Kaufmännische Schuldenordnung —
digital und ohne Wartezeit
Ihre Finanzen strukturiert aufbereitet: Gläubigerübersicht und eine klare Budget-Darstellung — Sie starten, wann Sie wollen.
Was Sie erhalten
Sie erhalten eine kaufmännische Aufbereitung Ihrer Finanzdaten: Sie erfassen Ihre Angaben selbst im Portal; ich prüfe sie kaufmännisch auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit, ordne sie zu einer Gläubigerübersicht und erstelle eine rein betriebswirtschaftliche Budget- und Belastungsdarstellung. Es erfolgt keine individuelle Rechtsberatung, keine Prüfung der rechtlichen Berechtigung oder Verjährung von Forderungen und keine Verhandlung mit Gläubigern; rechtliche Schritte übernehmen ausschließlich Rechtsanwälte oder andere hierzu befugte Stellen.
Die Aufbereitung macht Ihre Situation transparent, ohne selbst Rechtsverhältnisse zu ändern oder verbindliche rechtliche Wirkungen gegenüber Gläubigern zu begründen. Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG erbringe ich nicht; etwaige rechtliche Nebenberührungen bleiben auf das gesetzlich Zulässige nach § 5 RDG beschränkt.
Das steckt in Ihrer Übersicht
- Geordnete Gläubiger- und Forderungsübersicht aus Ihren Unterlagen
- Betriebswirtschaftliche Budget-Darstellung — Einnahmen, Ausgaben, monatlicher Spielraum
- Belastungsübersicht: welche Verbindlichkeiten mit welchem Gewicht auf Ihnen liegen
- Transparente Standortbestimmung als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Anwalt
So funktioniert es
- Beauftragen — Sie wählen Ihren Umfang und bestellen (Einmalzahlung vor Freischaltung).
- Zugang freischalten — nach Zahlungseingang schalten wir Ihren persönlichen Zugang frei.
- Selbst erfassen — Sie tragen Ihre Zahlen und Gläubiger Schritt für Schritt digital ein.
- Kaufmännische Aufbereitung — ich ordne und werte Ihre Angaben kaufmännisch aus (keine Rechtsprüfung).
- Ihre Übersicht — Sie erhalten die fertige Budget- und Belastungsdarstellung, unverzüglich, spätestens in 14 Tagen.
Preis — fester Endpreis, gestaffelt nach Gläubigerzahl
Das Rechtliche bleibt in Anwaltshand — freie Wahl
Für alle Rechtsdienstleistungen (individuelle Rechtsberatung, Verhandlungen mit Gläubigern, Schuldenbereinigungspläne, Bescheinigung nach § 305 InsO) sind ausschließlich Rechtsanwälte oder andere hierzu befugte Stellen zuständig. Auf Wunsch stelle ich den Kontakt zu RA Markus Libera her; die freie Anwaltswahl bleibt unberührt — Sie können jederzeit einen eigenen Anwalt beauftragen.