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FÜR PRIVATPERSONEN · KAUFMÄNNISCHE AUFBEREITUNG

Kaufmännische Schuldenordnung
digital, ohne Terminvereinbarung

Ihre Finanzen strukturiert aufbereitet: Gläubigerübersicht und eine klare Budget-Darstellung. Sie starten, wann Sie wollen.

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Das ist eine kaufmännische Dienstleistung: die Aufbereitung Ihrer Zahlen. Ich verhandle nicht mit Gläubigern und vertrete Sie nicht. Die rechtliche Prüfung, die Bescheinigung nach § 305 InsO und das Verfahren bleiben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder anerkannten Stellen Ihrer Wahl vorbehalten. AKTARIO nimmt keine rechtliche Bewertung Ihrer Forderungen vor und ersetzt keine Beratung durch Rechtsanwälte oder anerkannte Beratungsstellen.

Was Sie erhalten

Sie erhalten eine kaufmännische Aufbereitung Ihrer Finanzdaten: Sie erfassen Ihre Angaben selbst im Portal; ich sichte sie kaufmännisch auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit, ordne sie zu einer Gläubigerübersicht und erstelle eine rein betriebswirtschaftliche Budget- und Belastungsdarstellung. Es erfolgt keine individuelle Rechtsberatung, keine Prüfung der rechtlichen Berechtigung oder Verjährung von Forderungen und keine Verhandlung mit Gläubigern; rechtliche Schritte übernehmen ausschließlich Rechtsanwälte oder andere hierzu befugte Stellen.

Die Aufbereitung macht Ihre Situation transparent, ohne selbst Rechtsverhältnisse zu ändern oder verbindliche rechtliche Wirkungen gegenüber Gläubigern zu begründen. Rechtsdienstleistungen im Sinne von § 2 RDG erbringe ich nicht. Rechtliche Schritte, insbesondere Beratung im Einzelfall, Verhandlungen mit Gläubigern und die Vertretung gegenüber Dritten, erfolgen ausschließlich durch Rechtsanwälte.

Das steckt in Ihrer Übersicht

  • Geordnete Gläubiger- und Forderungsübersicht aus Ihren Unterlagen
  • Betriebswirtschaftliche Budget-Darstellung: Einnahmen, Ausgaben, monatlicher Spielraum
  • Belastungsübersicht: welche Verbindlichkeiten mit welchem Gewicht auf Ihnen liegen
  • Transparente Standortbestimmung als Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Anwalt

So funktioniert es

  1. Beauftragen: Sie wählen Ihren Umfang und bestellen (Einmalzahlung vor Freischaltung).
  2. Zugang freischalten, nach Zahlungseingang schalten wir Ihren persönlichen Zugang frei.
  3. Selbst erfassen: Sie tragen Ihre Zahlen und Gläubiger Schritt für Schritt digital ein.
  4. Kaufmännische Aufbereitung: ich ordne und werte Ihre Angaben kaufmännisch aus (keine Rechtsprüfung).
  5. Ihre Übersicht: Sie erhalten die fertige Budget- und Belastungsdarstellung, unverzüglich, spätestens in 14 Tagen.

Preis: fester Endpreis, gestaffelt nach Gläubigerzahl

bis 5 Gläubiger
199 €
inkl. 19 % USt
6 bis 15 Gläubiger
299 €
inkl. 19 % USt
16 und mehr
399 €
inkl. 19 % USt
Der Endpreis ist als Einmalzahlung vor Freischaltung fällig und wird im Bestellprozess anhand Ihrer Gläubigerzahl angezeigt. Maßgeblich ist die Zahl, die Sie bei der Bestellung angeben; weicht sie ab, schalte ich nicht ohne Rücksprache frei, sondern melde mich bei Ihnen. Die Vergütung bemisst sich nach Art und Umfang der kaufmännischen Dienstleistung und ist nicht vom Eintritt eines rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. Vergleich, Schuldenfreiheit, Pfändungsstopp) abhängig. Angebot für Verbraucher (§ 13 BGB). Warum die Zahlung vor der Freischaltung liegt.

Sie wollen nicht selbst tippen? Dann erfasse ich für Sie. Sie schicken mir Ihre Unterlagen, ich erfasse daraus, was drinsteht, und bereite es genauso auf wie oben beschrieben. Ab 390 € inkl. USt bis 5 Gläubiger, ab 590 € bei 6 bis 15, ab 790 € ab 16 Gläubigern.

Warum hier „ab“ steht und kein fester Betrag: Der Aufwand hängt bei dieser Variante nicht an der Zahl der Gläubiger, sondern daran, wie Ihre Unterlagen ankommen. Vier Gläubiger in einem ungeordneten Stapel kosten mehr Zeit als sechzehn in einer sauberen Liste. Sie erhalten deshalb erst nach einem kostenlosen Vorgespräch und einer Sichtung einen festen Preis, und Sie entscheiden danach in Ruhe. Vorher entsteht Ihnen keine Verpflichtung.

Auch hier gilt unverändert: Ich erfasse und ordne, was in Ihren Unterlagen steht. Eine rechtliche Bewertung Ihrer Forderungen findet nicht statt, und ob eine Forderung berechtigt, verjährt oder zu hoch ist, prüft ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Orientierung: drei Wege, eine Schuldenbereinigung vorzubereiten

Ein Vergleich der Wege, keine Empfehlung und keine Bewertung einzelner Anbieter. Die Angaben beschreiben typische Merkmale; im Einzelfall kann es Abweichungen geben.

Anerkannte Beratungsstelle oder geeignete Person (§ 305 InsO) Gewerblicher Schuldenregulierer im Internet Kaufmännische Aufbereitung (dieses Angebot)
Kosten In der Regel kein Entgelt für Verbraucher. Zugang, Zuständigkeit und Wartezeit unterscheiden sich je nach Stelle und Wohnort; bitte dort erfragen. Preisgestaltung je nach Anbieter sehr unterschiedlich. 199 bis 399 € inkl. USt. Kostenpflichtig, keine öffentliche Finanzierung.
Art der Leistung Rechtsberatung und Schuldenregulierung. Rechtsdienstleistung: außergerichtlicher Einigungsversuch, Verhandlung mit Gläubigern. Rein kaufmännische Aufbereitung. Keine Rechtsdienstleistung, Verhandlungen führt ein Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Bescheinigung nach § 305 InsO Möglich, als geeignete Stelle oder Person. Nur, wenn der Anbieter selbst geeignete Person oder Stelle ist, sonst nicht. Nein. Die Bescheinigung stellt ausschließlich eine geeignete Person oder Stelle aus, je nach Landesrecht insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder behördlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen.
Versand der Schreiben Häufig durch die Stelle im Namen des Schuldners, auf Grundlage einer Vollmacht. Durch den Anbieter oder eine verbundene Kanzlei im Namen des Schuldners. Ausschließlich durch Sie selbst. Sie bleiben Absender und Unterzeichner, es wird keine Vollmacht erteilt.
Erfassung und Bearbeitungsstand Erfassung bei der Stelle, Bearbeitungsstand auf Rückfrage. Erfassung beim Anbieter, Online-Portale je nach Anbieter. Selbsterfassung im Portal, auf Wunsch Erfassung durch mich. Bearbeitungsstand jederzeit einsehbar.
Zugang und Start Bitte bei der Stelle vor Ort erfragen. Je nach Anbieter, oft kurzfristig. Zugang nach Zahlungseingang, danach sofort nutzbar. Fertige Übersicht spätestens 14 Tage später.
Was dieses Angebot nicht leistet: Es ist kostenpflichtig und nicht öffentlich finanziert. Es umfasst keine Rechtsberatung, keine Verhandlungen mit Gläubigern und keine Bescheinigung nach § 305 InsO. Es bereitet eine anwaltliche Beratung oder die Arbeit einer geeigneten Person oder Stelle vor und ersetzt sie nicht. Brauchen Sie eine persönliche Beratung mit anschließender Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO, ist dieses Angebot dafür nicht der richtige Weg; wenden Sie sich dann an eine geeignete Person oder Stelle.

Das Rechtliche bleibt in Anwaltshand, freie Wahl

Rechtsberatung und Vertretung gegenüber Gläubigern erfolgen ausschließlich durch Rechtsanwälte. Für alle Rechtsdienstleistungen in fremden Angelegenheiten (individuelle Rechtsberatung, Verhandlungen mit Gläubigern, Aufstellung von Schuldenbereinigungsplänen für andere, Bescheinigung nach § 305 InsO) sind ausschließlich Rechtsanwälte oder andere hierzu befugte Stellen zuständig. In eigener Sache dürfen Sie Ihren Plan selbst aufstellen; das Rechtsdienstleistungsgesetz erfasst nur fremde Angelegenheiten.

Auf Wunsch nenne ich Ihnen einen Rechtsanwalt, mit dem ich seit vielen Jahren zusammenarbeite (Rechtsanwalt Markus Libera). Sie können jederzeit jeden anderen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen oder zunächst ganz auf einen Anwaltskontakt verzichten. Wählen Sie die Kontaktaufnahme im Bestellformular, übermittle ich mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Kanzlei. Damit Sie das einordnen können: Rechtsanwalt Libera und ich arbeiten seit vielen Jahren zusammen und empfehlen einander im Einzelfall weiter. Eine Vereinbarung darüber gibt es nicht, und Geld fließt in keine Richtung. Ein Mandat und dessen Vergütung kommen unmittelbar zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt zustande; ich bin daran nicht beteiligt und erhalte für die Nennung weder eine Vergütung noch eine Provision.

Wer was macht: Mit AKTARIO bereiten Sie Ihre Daten selbst auf und erstellen die benötigten Unterlagen selbst: Übersichten, den amtlichen Antrag und einen Planentwurf. Den außergerichtlichen Einigungsversuch führen Sie eigenverantwortlich und im eigenen Namen durch. Die rechtliche Prüfung und die Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfolgen durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder anerkannte Stellen Ihrer Wahl.

Eine etwaige Video-Rechtsberatung erfolgt ausschließlich durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Ich selbst erbringe keine Rechtsberatung per Video.

Worauf Sie bei Angeboten zur Schuldenaufbereitung achten sollten

  • Fester Endpreis ohne Nachforderungen und ohne Abonnement, keine monatliche Rate.
  • Klarer Ablauf: erst der Vertrag, dann die Rechnung, dann die Zahlung, dann die Leistung.
  • 14 Tage Widerrufsrecht.
  • Feste Lieferzeit: Ihre Unterlagen liegen spätestens 14 Tage nach Zahlungseingang bei Ihnen.
  • Entscheidung ohne Zeitdruck, der vollständige Leistungsumfang steht in den AGB.
  • Gespräche per Video oder Telefon.
  • Deutliche Abgrenzung: die kaufmännische Aufbereitung bei mir, die Rechtsberatung bei Rechtsanwälten oder anerkannten Stellen. Das Rechtliche bleibt bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

So ist mein Angebot aufgebaut. Sie können jeden dieser Punkte nachlesen, bevor Sie zahlen: in den AGB, in der Widerrufsbelehrung und in der Rechnung, die Sie vor der Zahlung erhalten.

Warum ich online arbeite. Online-Angebote im Schuldenumfeld werden zu Recht kritisch gesehen. Deshalb sage ich klar, was ich mache und was nicht: Ich biete keine Schuldnerberatung, sondern ausschließlich eine kaufmännische Aufbereitung Ihrer Daten (Einnahmen, Ausgaben, Gläubiger, Forderungen). Rechtliche Bewertung und Schuldenregulierung übernehmen Rechtsanwälte oder anerkannte Beratungsstellen. Dass ich online arbeite, bedeutet: bundesweit verfügbar, ohne Terminvereinbarung, Sie arbeiten im eigenen Tempo von zu Hause. Das Rechtliche bleibt bei befugten Personen.

Warum die Zahlung vor der Freischaltung liegt. Leistung und Zahlung fallen zeitlich eng zusammen: Sie zahlen den Festpreis, und spätestens 14 Tage später erhalten Sie Ihre vollständigen Unterlagen. In der Insolvenzpraxis gelten solche zeitnahen Austauschgeschäfte (Bargeschäfte, § 142 InsO) als deutlich weniger anfällig für eine Anfechtung als spätere Zahlungen auf Altschulden. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Zahlung in einem späteren Insolvenzverfahren angefochten werden kann, hängt stets vom Einzelfall ab und sollte durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt geprüft werden.
Sie sind unsicher, ob das zu Ihrer Lage passt? Dann bestellen Sie nicht. Nehmen Sie sich vorher einen Termin, telefonisch oder per Video, etwa 30 Minuten. Das Gespräch ist kostenlos, und es kommt dadurch kein Vertrag zustande. Ich sage Ihnen offen, wenn Ihnen mein Angebot nicht weiterhilft.

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Ihr Endpreis (bitte Gläubigerzahl angeben) inkl. 19 % USt
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Pflichtangaben
Ihre Bestellung im Überblick
LeistungKaufmännische Schuldenordnung
InhaltKaufmännische Aufbereitung Ihrer Finanzdaten: geordnete Gläubigerübersicht und betriebswirtschaftliche Budget-Darstellung
Umfang
Lieferungunverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungseingang
Laufzeitkeine, einmalige Leistung, kein Abonnement
Nicht enthaltenKeine Rechtsberatung, keine Verhandlung mit Gläubigern, keine Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO. Diese Bescheinigung stellt eine geeignete Person oder Stelle aus; die Kosten dafür entstehen dort zusätzlich.
Gesamtpreis
Endpreis inkl. 19 % USt · einmalig, fällig vor Freischaltung · keine weiteren Kosten.

Mit dem Absenden geben Sie eine verbindliche Bestellung ab. Die Vergütung ist als Einmalzahlung vor Freischaltung fällig; Sie erhalten anschließend eine Rechnung mit den Zahlungsdaten. Es handelt sich um eine kaufmännische Dienstleistung.

Die Kaufmännische Schuldenordnung ist eine standardisierte, betriebswirtschaftliche Aufbereitung der von Ihnen selbst bereitgestellten, ungeprüften Angaben. Sie ist keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, kein Schuldenbereinigungsplan im Sinne der §§ 305 ff. InsO und keine Vertretung gegenüber Gläubigern. Es wird kein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg geschuldet. Rechtliche Schritte bleiben ausschließlich Rechtsanwälten oder anderen hierzu befugten Stellen vorbehalten.